Intern
Kolleg Mittelalter und Frühe Neuzeit

Prüfungen

Für einen reibungslosen Ablauf der Prüfungsanmeldung beachten Sie bitte:

  • Sie können häusliche Prüfungsleistungen entweder im Semester der Kursbelegung oder im Folgesemester ablegen. Je nachdem ist eine Anmeldung zum aktuellen Semester oder zum Folgesemester erforderlich. Wenn Sie die Abgabe im Folgesemester wählen, wird Ihre Prüfungsleistung erst am Ende dieses Folgesemesters verbucht. Eine Abgabe der Prüfungsleistung im Semester der Kursbelegung ist unbedingt zu empfehlen, wenn Sie z.B. nach dem aktuellen Semester Ihr Masterstudium beenden oder die Hochschule wechseln wollen.
     
  • Alle Modulprüfungen des Masters "Mittelalter und Frühe Neuzeit" müssen über WueStudy  angemeldet werden. Die Prüfungsnummern finden Sie in den Modulbeschreibungen des Modulplans . Für die MA-Thesis gibt es ein eigenes Anmeldeverfahren (s. unten).
     
  • Melden Sie sich zu ihrer Modulprüfung innerhalb der Fristen an, die das jeweilige Fach, das das Mastermodul verantwortet, intern festgelegt hat. Innerhalb der Germanistik beginnt die Anmeldefrist am 1.10. (im WiSe) bzw. 1.4. (im SoSe). Eine Abmeldung ist bis Samstag vor der Klausurenwoche möglich.
     
  • Eine fristgerechte und korrekte Anmeldung zu allen Prüfungen ist notwendig. Fehlt Ihre Anmeldung zum Stichtag, so ist die Prüfungsleistung nicht gültig und kann auch nicht verbucht werden. Dies gilt auch für Prüfungsleistungen, die erbracht wurden, obwohl eine fristgerechte Anmeldung fehlte (ASPO §27, Abs. 2). Eine nachträgliche Anmeldung ist nicht möglich.

  • Art und Umfang der Prüfungsleistung werden in der jeweiligen Modulbeschreibung im Modulplan genannt. Sie sind festgelegt in der Studienfachbeschreibung.
     
  • Die Fristen zur Abgabe häuslicher Prüfungsleistungen werden von Ihrer Dozentin / Ihrem Dozenten in der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.

Unterlagen für eine häusliche Prüfungsleistung:

  1. Deckblatt der Prüfungsleistung (finden Sie im Modulplan, dort das gewünschte Modul anklicken)
  2. Unterschriebene Eigenständigkeitserklärung (finden Sie im Modulplan, dort das gewünschte Modul anklicken)
  3. Ausdruck des Nachweises über die Prüfungsanmeldung bei WueStuy
  4. Ausdruck der Prüfungsleistung (Umfang siehe Modulplan).

Reichen Sie diese Unterlagen unter Beachtung der Fristen bei Ihrer Dozentin / Ihrem Dozenten ein. Dieser korrigiert die Prüfungsleistung und schickt das korrigierte Exemplar im Original an das Institut für deutsche Philologie, das die Verbuchung und Archivierung aller Prüfungsleistungen im Master "Mittelalter und Frühe Neuzeit" übernimmt.

  • Verbucht werden können nur fristgerecht eingereichte Prüfungsleistungen mit vollständigen Unterlagen (Deckblatt, Eigenständigkeitserklärung, Prüfungsanmeldungen).
     
  • Die Verbuchung Ihrer Prüfungsleistung im Masterstudiengang erfolgt am Institut für deutsche Philologie.
     
  • Die Prüfungsleistungen des Sommersemesters werden Ende September verbucht, die Prüfungsleistungen des Wintersemesters Anfang April.
     
  • Sollte aus zwingenden Gründen eine schnellere Verbuchung nötig sein, sprechen Sie das zu Semesterbeginn mit Ihrer Dozentin / Ihrem Dozenten ab und  kontaktieren Sie uns  rechtzeitig.

  • Nach der Verbuchung werden die Prüfungsleistungen am Institut für deutsche Philologie archiviert.
     
  • Sie können Ihre korrigierte Prüfungsleistung einsehen. Hierzu stellen Sie einen Antrag über ein Online-Formular. Dieser Antrag muss spätestens binnen eines Monats nach der Verbuchung der Prüfungsleistung gestellt werden (ASPO 2015 §38 Abs. 1)

Abschluss-Modul: MA-Thesis (30 ECTS)

  • Die Master-Thesis wird im Allgemeinen im Schwerpunktfach des Masterstudiums verfasst und umfasst ca. 60 S. (siehe das Modul im Modulplan).

Thema und Betreuer / Gutachter

  • Wenden Sie sich an eine Dozentin / einen Dozenten in Ihrem Schwerpunktfach, der befugt und bereit ist, Ihre Arbeit zu betreuen und zu begutachten (im Allgemeinen die Professoren und Privatdozenten). Besprechen Sie mit ihr oder ihm das genaue Thema Ihrer Arbeit, die Betreuung und den Zeitplan.
  • Als Prüfungssprache kann vom Prüfer oder von der Prüferin in Absprache mit dem/der Modulverantwortlichen bei der Anmeldung der Master-Thesis eine andere Sprache als Deutsch vereinbart werden (unter Beachtung von § 26 Abs. 9 ASPO 2015 ).

Prüfungsanmeldung:

  • Drucken Sie den Antrag auf Zuteilung einer Master-Thesis (Abschnitt "Formulare") zweifach aus. Das eine Exemplar füllen Sie gemeinsam mit dem Betreuer ihrer Masterarbeit aus und lassen es bei ihm. Das andere Exemplar reichen Sie beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses (derzeit Prof. Dr. Hamm) ein, der den Antrag kontrolliert, ergänzt und unterschreibt.
  • Anschließend geben Sie den vervollständigten Antrag persönlich im Prüfungsamt  ab. Zuständig für den Master ist Fr. Petra Eder, Zi. 01.012. Danach wird das Thema der Thesis dem Prüfling mitgeteilt.
  • Sie haben nach der Anmeldung 6 Monate Zeit, um Ihre MA-Thesis zu verfassen.

Abgabe der Master-Thesis:

  • Bitte beachten Sie, dass Sie zum Zeitpunkt der Abgabe Ihrer Thesis immatrikuliert sein müssen.
  • Da die MA-Thesis direkt vom Prüfungsamt verbucht wird, ist kein spezielles Deckblatt vorgesehen.
  • Die Thesis einschließlich Eigenständigkeitserklärung muss 3x als Papierausdruck (gebunden) und 2x in elektronischer Form (CD/USB-Stick) beim Prüfungsamt (Öffnungzeiten) abgegeben werden.
  • Eine MA-Urkunde erhalten Sie nur auf Antrag, siehe Prüfungsamt.

Zusammensetzung des Prüfungsausschusses

Prof. Dr. Joachim Hamm (Vorsitzender), Prof. Dr. Brigitte Burrichter, Prof. Dr. Dag Nikolaus Hasse

eMail: master-mfn@uni-wuerzburg.de

Aufgaben des Prüfungsausschusses

  • Er achtet auf die Einhaltung der Prüfungsordnungen.
  • Er entscheidet über die Zulassung von Bewerbern für Masterstudiengang "Mittelalter und Frühe Neuzeit".
  • Er teilt das Thema der MA-Thesis zu.
  • Ihm obliegt die Anerkennung von Prüfungsleistungen für den Masterstudiengang.
  • Er prüft und entscheidet über Widersprüche gegen die Bewertung von Prüfungsleistungen sowie gegen sonstige Prüfungsbescheide. Entsprechende Anträge sind an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu richten und fristgerecht im Prüfungsamt einzureichen. (ASPO 2015 §31 Abs. 5)
  • Er organisiert die Archivierung und Einsichtnahmen von Prüfungsleistungen. Das Formular zur Einsichtnahme Ihrer Prüfungsleistung finden Sie hier.
  • Er prüft und entscheidet über Anträge auf Fristverlängerung.

Fristverlängerungen (Studienzeit, Abgabe von Prüfungsleistungen usw.)

Stellen Sie Ihren Antrag in einem formlosen Schreiben in Papierform. Begründen Sie Ihren Antrag und fügen Sie diesem unbedingt entsprechende Belege (Atteste etc.) bei. Zur Abgabe des Antrags kommen Sie in die Sprechstunde des Ausschussvorsitzenden (s.o.).

Anrechnung von Prüfungsleistungen

  • Allgemeine Informationen des Prüfungsamtes zum Anrechnungsverfahren finden Sie hier.
  • Zur Anerkennung von Prüfungsleistungen für den Masterstudiengang kommen Sie in die Sprechstunde des Ausschussvorsitzenden. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
  • Bitte beachten Sie, dass ein Antrag auf Anerkennung von Leistungen aus früheren Studiengängen nur einmal und zwar innerhalb des ersten Studiensemesters im neuen Studiengang an der JMU gestellt werden darf (ASPO/LASPO 2015, § 18 Abs. 4). Nach Verstreichen dieser Frist sind auch Leistungen, die Sie in einem anderen germanistischen Studiengang an der JMU erworben haben, nicht mehr in Ihren neuen Studiengang übertragbar!
  • Sollten Sie bereits ein Formular mit Prüfungsanrechnungen aus dem andern Haupt- oder Nebenfach haben, bringen Sie dieses bitte zur Festlegung der Hochstufung mit.